Die Felsen der Hohensyburg und des Klusenbergs liegen im Naturschutzgebiet und sind als Naturdenkmäler ausgewiesen. Während das Betreten der Felsköpfe für den gemeinen Wanderer erlaubt ist und diese zahlreich bevölkert werden, ist der Wandbereich wegen schützenswerter Farne und Moose hingegen für das Klettern gesperrt. Auch das Sperrargument der Bodenerosion im Steilhang kann in einem Zeitalter, in dem bis zum Mond geflogen wird, nur als an den Haaren herbeigezogen betrachtet werden. So bleibt dieser Pionierfels des Ruhrkletterns auch weiterhin offiziell dem Chalk-Gebrauch entzogen.