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Tanz der Schmetterlinge
Die bestehenden Routen befinden sich innerhalb eines Wildschutzgebietes. Im Bereich des Wildschutzgebietes gelten laut Verordnung der Bezirkshauptmannschaft (BH) Bregenz vom 10.04.1997 folgende Regelungen:
Außerhalb der angegebenen Tagen und Zeiten ist das Klettern verboten. Das Bärenköpfl darf gar nicht beklettert werden. Das Hochplateau des Ifen darf nicht betreten werden. Mehr zu den Hintergründen erfährt man auf der Webseite der IG Klettern Allgäu |
Projekt
Die bestehenden Routen befinden sich innerhalb eines Wildschutzgebietes. Im Bereich des Wildschutzgebietes gelten laut Verordnung der Bezirkshauptmannschaft (BH) Bregenz vom 10.04.1997 folgende Regelungen:
Außerhalb der angegebenen Tagen und Zeiten ist das Klettern verboten. Das Bärenköpfl darf gar nicht beklettert werden. Das Hochplateau des Ifen darf nicht betreten werden. Mehr zu den Hintergründen erfährt man auf der Webseite der IG Klettern Allgäu |
8+
Korbi et Orbi
Die bestehenden Routen befinden sich innerhalb eines Wildschutzgebietes. Im Bereich des Wildschutzgebietes gelten laut Verordnung der Bezirkshauptmannschaft (BH) Bregenz vom 10.04.1997 folgende Regelungen:
Außerhalb der angegebenen Tagen und Zeiten ist das Klettern verboten. Das Bärenköpfl darf gar nicht beklettert werden. Das Hochplateau des Ifen darf nicht betreten werden. Mehr zu den Hintergründen erfährt man auf der Webseite der IG Klettern Allgäu |
8-
Malefiz
Die bestehenden Routen befinden sich innerhalb eines Wildschutzgebietes. Im Bereich des Wildschutzgebietes gelten laut Verordnung der Bezirkshauptmannschaft (BH) Bregenz vom 10.04.1997 folgende Regelungen:
Außerhalb der angegebenen Tagen und Zeiten ist das Klettern verboten. Das Bärenköpfl darf gar nicht beklettert werden. Das Hochplateau des Ifen darf nicht betreten werden. Mehr zu den Hintergründen erfährt man auf der Webseite der IG Klettern Allgäu |
Unbekannt 1
Die bestehenden Routen befinden sich innerhalb eines Wildschutzgebietes. Im Bereich des Wildschutzgebietes gelten laut Verordnung der Bezirkshauptmannschaft (BH) Bregenz vom 10.04.1997 folgende Regelungen:
Außerhalb der angegebenen Tagen und Zeiten ist das Klettern verboten. Das Bärenköpfl darf gar nicht beklettert werden. Das Hochplateau des Ifen darf nicht betreten werden. Mehr zu den Hintergründen erfährt man auf der Webseite der IG Klettern Allgäu |
Unbekannt 2
Die bestehenden Routen befinden sich innerhalb eines Wildschutzgebietes. Im Bereich des Wildschutzgebietes gelten laut Verordnung der Bezirkshauptmannschaft (BH) Bregenz vom 10.04.1997 folgende Regelungen:
Außerhalb der angegebenen Tagen und Zeiten ist das Klettern verboten. Das Bärenköpfl darf gar nicht beklettert werden. Das Hochplateau des Ifen darf nicht betreten werden. Mehr zu den Hintergründen erfährt man auf der Webseite der IG Klettern Allgäu |
8-
Halb + Halb
Die bestehenden Routen befinden sich innerhalb eines Wildschutzgebietes. Im Bereich des Wildschutzgebietes gelten laut Verordnung der Bezirkshauptmannschaft (BH) Bregenz vom 10.04.1997 folgende Regelungen:
Außerhalb der angegebenen Tagen und Zeiten ist das Klettern verboten. Das Bärenköpfl darf gar nicht beklettert werden. Das Hochplateau des Ifen darf nicht betreten werden. Mehr zu den Hintergründen erfährt man auf der Webseite der IG Klettern Allgäu |
7
Tanz der Schmetterlinge
Die bestehenden Routen befinden sich innerhalb eines Wildschutzgebietes. Im Bereich des Wildschutzgebietes gelten laut Verordnung der Bezirkshauptmannschaft (BH) Bregenz vom 10.04.1997 folgende Regelungen:
Außerhalb der angegebenen Tagen und Zeiten ist das Klettern verboten. Das Bärenköpfl darf gar nicht beklettert werden. Das Hochplateau des Ifen darf nicht betreten werden. Mehr zu den Hintergründen erfährt man auf der Webseite der IG Klettern Allgäu |
6+/7-
Nebelmeer
Die bestehenden Routen befinden sich innerhalb eines Wildschutzgebietes. Im Bereich des Wildschutzgebietes gelten laut Verordnung der Bezirkshauptmannschaft (BH) Bregenz vom 10.04.1997 folgende Regelungen:
Außerhalb der angegebenen Tagen und Zeiten ist das Klettern verboten. Das Bärenköpfl darf gar nicht beklettert werden. Das Hochplateau des Ifen darf nicht betreten werden. Mehr zu den Hintergründen erfährt man auf der Webseite der IG Klettern Allgäu |
7-
Unbenannt
Die bestehenden Routen befinden sich innerhalb eines Wildschutzgebietes. Im Bereich des Wildschutzgebietes gelten laut Verordnung der Bezirkshauptmannschaft (BH) Bregenz vom 10.04.1997 folgende Regelungen:
Außerhalb der angegebenen Tagen und Zeiten ist das Klettern verboten. Das Bärenköpfl darf gar nicht beklettert werden. Das Hochplateau des Ifen darf nicht betreten werden. Mehr zu den Hintergründen erfährt man auf der Webseite der IG Klettern Allgäu |
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