Nutzungsvereinbarung zwischen dem Eigentümer und dem DAV Landesverband:
- nur das Klettern an den Sektoren "Vordere Wand" und "Hauptwand" erlaubt
- alle anderen Wände sind gesperrt
- Neutourenverbot
- Einbau oder Umbau von Bohrhaken oder die Veränderung der bestehenden Routen ist untersagt.